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   VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840   

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VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840 (https://dejure.org/2017,34879)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.2017 - 6 ZB 17.840 (https://dejure.org/2017,34879)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 2017 - 6 ZB 17.840 (https://dejure.org/2017,34879)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Vorhandene (historische) Straße; Endgültige Herstellung; Satzungsmäßiges Herstellungsmerkmal; Beleuchtung; Entwässerung; Ermessen; Bestimmtheit; Straßenentwässerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Straße (oder Teileinrichtung) überhaupt und ob sie nach Art und Umfang oder den dafür aufgewandten Kosten erforderlich ist, steht der Gemeinde ein weiter, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Entscheidungsspielraum zu (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2012 - 6 ZB 09.1573 - juris Rn. 9; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Eine funktionsfähige, der Ausdehnung der Erschließungsanlage und den örtlichen Verhältnissen angepasste Beleuchtung (zum Maßstab BayVGH, B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 7) war nicht vorhanden.

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Straße (oder Teileinrichtung) überhaupt und ob sie nach Art und Umfang oder den dafür aufgewandten Kosten erforderlich ist, steht der Gemeinde, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ein weiter Entscheidungsspielraum zu (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 14; B.v. 27.2.2012 - 6 ZB 09.1573 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840
    Mit diesem Inhalt ist die Merkmalsregelung hinreichend bestimmt und unbedenklich (vgl. BVerwG, U.v. 15.5.2013 - 9 C 3.12 - NVwZ 2013, 1293 Rn. 16 f.).

    Das Verwaltungsgericht hat bei Auslegung und Anwendung des in § 8 Abs. 1 Nr. 1 EBS 2012 geregelten Herstellungsmerkmals ("eine Pflasterung, eine Asphalt-, Teer, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau") keinen Rechtssatz aufgestellt, der von einem Rechtssatz in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 15.2.2013 - 9 C 3.12 - NVwZ 2013, 1293 ff.) oder des Senats (BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 6 ZB 14.2404 - juris) abweicht, sondern hat im Gegenteil diese Rechtsprechung ausdrücklich und - wie oben (1. a) ausgeführt - zutreffend berücksichtigt.

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840
    Soweit ihm überhaupt eigenständige Bedeutung zukommen sollte (verneinend BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 6 ZB 13.978 - juris Rn. 18 m.w.N.), kann allenfalls entscheidend sein, dass irgendein künstlich hergestellter Unterbau unterhalb der Oberflächenbefestigung vorhanden ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 6 ZB 14.2404 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht hat bei Auslegung und Anwendung des in § 8 Abs. 1 Nr. 1 EBS 2012 geregelten Herstellungsmerkmals ("eine Pflasterung, eine Asphalt-, Teer, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau") keinen Rechtssatz aufgestellt, der von einem Rechtssatz in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 15.2.2013 - 9 C 3.12 - NVwZ 2013, 1293 ff.) oder des Senats (BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 6 ZB 14.2404 - juris) abweicht, sondern hat im Gegenteil diese Rechtsprechung ausdrücklich und - wie oben (1. a) ausgeführt - zutreffend berücksichtigt.

  • VGH Bayern, 27.02.2012 - 6 ZB 09.1573

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; beitragsfähiger

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Straße (oder Teileinrichtung) überhaupt und ob sie nach Art und Umfang oder den dafür aufgewandten Kosten erforderlich ist, steht der Gemeinde ein weiter, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Entscheidungsspielraum zu (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2012 - 6 ZB 09.1573 - juris Rn. 9; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Straße (oder Teileinrichtung) überhaupt und ob sie nach Art und Umfang oder den dafür aufgewandten Kosten erforderlich ist, steht der Gemeinde, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ein weiter Entscheidungsspielraum zu (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 14; B.v. 27.2.2012 - 6 ZB 09.1573 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 21.11.2013 - 6 ZB 11.2973

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Vorhandene (historische) Straße;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine vorhandene (historische) Straße im Sinn des § 242 Abs. 1 BauGB (nunmehr Art. 5a Abs. 7 Satz 1 KAG) vor" wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 30. Juni 1961 Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck - nach den damaligen rechtlichen Anforderungen - endgültig hergestellt war (vgl. BayVGH" B.v. 21.11.2013 - 6 ZB 11.2973 - juris Rn. 7; B.v. 19.1.2015 - 6 ZB 13.1548 - juris Rn. 6; B.v. 3.7.2017 - 6 ZB 16.2272 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Das verlangt, dass die maßgeblichen Grundstücke in einem Bebauungszusammenhang liegen, der einem Ortsteil angehört (BayVGH, B. v. 21.11.2013 - 6 ZB 11.2973 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 9.8.2016 - 6 CS 16.1032 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840
    Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung sachlich schlechthin unvertretbar ist (BVerwG, U. v. 3.3.1995 - 8 C 25.93 - NVwZ 1995, 1208/1209; BayVGH, B.v. 6.12.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 9; U.v. 11.12.2015 - 6 N 14.1743 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 6 BV 15.1000

    Zum Eintritt der erschließungsbeitragsrechtlich abzugeltenden Vorteilslage bei

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840
    Das Bauprogramm kann sich auch (mittelbar) aus Beschlüssen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse sowie den solchen Beschlüssen zugrundeliegenden Unterlagen und selbst aus der Auftragsvergabe ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 24.2.2017 - 6 BV 15.1000 - BayVBl 2017, 522 Rn. 31, 35 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 6 ZB 12.187

    Erschließungsbeitragsrecht; (Teil-)Hauptsacheerledigung; Begründung des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840
    Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung sachlich schlechthin unvertretbar ist (BVerwG, U. v. 3.3.1995 - 8 C 25.93 - NVwZ 1995, 1208/1209; BayVGH, B.v. 6.12.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 9; U.v. 11.12.2015 - 6 N 14.1743 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 N 14.1743

    Anforderungen an Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840
    Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung sachlich schlechthin unvertretbar ist (BVerwG, U. v. 3.3.1995 - 8 C 25.93 - NVwZ 1995, 1208/1209; BayVGH, B.v. 6.12.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 9; U.v. 11.12.2015 - 6 N 14.1743 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 03.07.2017 - 6 ZB 16.2272

    Erfolglose Klage auf Aufhebung eines Straßenausbaubeitragsbescheids - Nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine vorhandene (historische) Straße im Sinn des § 242 Abs. 1 BauGB (nunmehr Art. 5a Abs. 7 Satz 1 KAG) vor" wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 30. Juni 1961 Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck - nach den damaligen rechtlichen Anforderungen - endgültig hergestellt war (vgl. BayVGH" B.v. 21.11.2013 - 6 ZB 11.2973 - juris Rn. 7; B.v. 19.1.2015 - 6 ZB 13.1548 - juris Rn. 6; B.v. 3.7.2017 - 6 ZB 16.2272 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde;

  • VGH Bayern, 09.08.2016 - 6 CS 16.1032

    Anwendung der Vorschriften zum Straßenausbaubeitragsrecht

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 6 ZB 13.978

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; natürliche Betrachtungsweise;

  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Erschließungsaufgabe,

  • VGH Hessen, 12.09.2014 - 5 B 1124/14

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag

  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 6 ZB 00.2159
  • BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95

    Annahme des "Erschlossensein" nach bebauungsrechtlichen Vorschriften -

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand;

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 6 ZB 13.1548

    Straßenausbaubeitrag; Abgrenzung zum Erschließungsbeitragsrecht; vorhandene

  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 6 B 14.2720

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für einen Abschnitt einer Straße

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VG Augsburg, 14.03.2024 - Au 2 K 23.49

    Erschließungsbeitragsrecht, Bestimmtheit der Merkmale der endgültigen Herstellung

    Der Zusatz "neuzeitliche Bauweise" bezeichnet keine zusätzliche Anforderung an sämtliche aufgeführten Belagsarten, sondern bezieht sich allein auf eine "ähnliche Decke" und ist dahin zu verstehen, dass die Decke neben Asphalt, Teer, Beton oder Pflaster auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen darf (vgl. näher BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 6 ff.).

    Ebenfalls keinen Bedenken begegnet der - alle Belagsarten erfassende - Zusatz "mit dem (technisch) notwendigen Unterbau" in § 8 Abs. 1 Nr. 1 EBS 2009, § 11 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 EBS 1982 (vgl. BayVGH, B.v. 18.08.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 8; vgl. auch nochmals LT-Drs. 17/8225 vom 2.10.2015, S. 3).

    Hierdurch wird es den Beitragspflichtigen ermöglicht, sich durch einen Vergleich des satzungsmäßig festgelegten Bauprogramms mit dem tatsächlichen Zustand, in dem sich die gebaute Anlage befindet, ein Bild darüber zu verschaffen, ob die Anlage endgültig hergestellt ist oder nicht (vgl. zu diesem Zweck des § 132 Nr. 4 BauGB BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 7), denn es drängt sich auf, dass Fuß- und Radwege dann den Verkehrserfordernissen entsprechen, wenn sie einen der o.g. Beläge aufweisen (vgl. auch BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 31.8.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 28 ff.).

  • VG Bayreuth, 24.10.2023 - B 4 K 21.283

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen, historische Straße (verneint),

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt eine vorhandene (historische) Straße im Sinne von Art. 5a Abs. 7 Satz 1 KAG vor" wenn eine Straße zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 30. Juni 1961 Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck - nach den damaligen rechtlichen Anforderungen - endgültig hergestellt war (vgl. BayVGH" B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 13; B.v. 3.7.2017 - 6 ZB 16.2272 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 19.1.2015 - 6 ZB 13.1548 - juris Rn. 6; B.v. 21.11.2013 - 6 ZB 11.2973 - juris Rn. 7).

    Das verlangt, dass die maßgeblichen Grundstücke in einem Bebauungszusammenhang liegen, der einem Ortsteil angehört (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 6 CS 16.1033 - juris Rn. 9; B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 15; B.v. 21.11.2013 - 6 ZB 11.2973 - juris Rn. 7; U.v. 22.7.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Diesen "innerdienstlichen Ermessensakt" hat sie dann auch durch die Heranziehungsbescheide nach außen kundgetan (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 9.12.2015 - 9 C 27.14 -, juris Rn. 26; BayVGH, Beschl. v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 -, juris Rn. 10; Driehaus, a.a.O., § 21 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20

    Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung und Erschließungseinheit

    Eine vorhandene (historische) Straße, die nach Art. 5a Abs. 7 Satz 1 KAG (früher § 242 Abs. 1 BauGB) dem Anwendungsbereich des Erschließungsbeitragsrechts entzogen ist, liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 30. Juni 1961 Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck endgültig hergestellt war (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße

    Aus der vom Kläger angeführten Rechtsprechung zum Bestimmtheitserfordernis und den daraus folgenden Grenzen für die Auslegung der in Rede stehenden satzungsmäßigen Merkmalsregelung (BVerwG, U.v. 15.5.2013 - 9 C 3.12 - NVwZ 2013, 346; so auch BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 7) ergibt sich keine andere Beurteilung.
  • VGH Bayern, 04.11.2020 - 6 ZB 20.1569

    Zur endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

    Es kann solange mit Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht geändert werden, wie die Straße noch nicht einem für sie aufgestellten Bauprogramm entspricht, d.h. noch nicht endgültig im Sinne des § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB hergestellt worden ist (BayVGH, B.v.18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 15.07.2020 - B 4 K 18.1067

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag, Historische Straße (verneint),

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt eine vorhandene (historische) Straße i.S.v. Art. 5a Abs. 7 Satz 1 KAG vor" wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 30. Juni 1961 Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck - nach den damaligen rechtlichen Anforderungen - endgültig hergestellt war (vgl. BayVGH" B.v. 21.11.2013 - 6 ZB 11.2973 - juris Rn. 7; B.v. 19.1.2015 - 6 ZB 13.1548 - juris Rn. 6; B.v. 3.7.2017 - 6 ZB 16.2272 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 13).

    Für die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vorausleistungen kommt es - anders als für die Erhebung des endgültigen Erschließungsbeitrags - aber nicht darauf an, dass die Erschließungsanlage nach § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt ist (BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 6 CS 22.1804

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine vorhandene (historische) Straße im Sinn von Art. 5a Abs. 7 Satz 1 KAG vor" wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck -nach den damaligen rechtlichen Anforderungen - endgültig hergestellt war (vgl. BayVGH" B.v. 18.8.2017- 6 ZB 17.840 - juris 13; B.v. 3.7.2017 - 6 ZB 16.2272 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 19.1.2015 - 6 ZB 13.1548 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 28.03.2022 - 6 ZB 21.1543

    Erstattung von Beitragsausfällen wegen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

    a) Eine vorhandene (historische) Straße, die nach Art. 5a Abs. 7 Satz 1 KAG (früher § 242 Abs. 1 BauGB) dem Anwendungsbereich des Erschließungsbeitragsrechts entzogen ist und mithin Gegenstand von Erstattungsansprüchen nach Art. 19 Abs. 9 Satz 1 KAG sein kann, liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 30. Juni 1961 Erschließungsfunktion besessen hat und für diesen Zweck endgültig hergestellt war (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2021 - 6 ZB 21.20 - juris Rn. 7; B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 22.09.2022 - W 3 K 21.554

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages

    Demgemäß liegt eine solche vorhandene Erschließungsanlage vor, wenn die zu beurteilende Straße bereits vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuches am 30. Juni 1961 als öffentliche Einrichtung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 des Gemeindeabgabengesetzes vom 20. Juli 1938 (GVBl. S. 225) - GAG - zu qualifizieren war, wenn sie vor diesem Zeitpunkt Erschließungsfunktion gehabt hat und wenn sie seinerzeit für diesen Zweck endgültig hergestellt gewesen ist (BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 6 CS 16.1032 - juris; B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 18.00258

    Heranziehung zur Zahlung eines Erschließungsbeitrags

  • VGH Bayern, 18.08.2022 - 6 ZB 22.264

    Zu den Voraussetzungen einer historischen Straße

  • VG Augsburg, 23.02.2023 - Au 2 K 22.416

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorliegen einer vorhandenen Erschließungsanlage (sog.

  • VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995

    Erhebung von Vorauszahlungen - Kosten für Straßenentwässerungseinrichtungen einer

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